Tierseuchenkassen in Deutschland

Die Einrichtung von Tierseuchenkassen für Nutztiere ist in Deutschland Ländersache. Die Tierseuchenkassen haben die Aufgabe, Beiträge von den Tierhaltern in zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Jeder Besitzer von Nutztieren ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Die gemeldeten Tierzahlen sind die Grundlage für die Beitragsfestsetzung. Es ist unerheblich, zu welchem Zweck oder in wie viele Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Nutztiers am Stichtag. Bei den meisten Tierseuchenkassen müssen Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Enten, Gänse, Truthühner und Hühner gemeldet werden, In manchen Bundesländern müssen auch Tauben, Esel und Bienenvölker und Speisefische gemeldet werden.

 

Baden - Württemberg

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Bayern

Tierseuchenkasse Bayern

Berlin

Tierseuchenkasse Berlin

Brandenburg

Tierseuchenkasse Brandenburg

Bremen

Das LandBremen  hat sich im Jahr 2003 per Staatsvertrag der NiedersächsischenTierseuchenkasse angeschlossen.
Tierseuchenkasse Niedersachsen 

Hamburg

Tierseuchenkasse Hamburg

Hessen

Tierseuchenkasse Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Tierseuchenkasse Mecklengurg-Vorpommern

Niedersachsen

Tierseuchenkasse Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Tierseuchenkasse Nordrhein-westfalen

Rheinland-Pfalz

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Saarland

Tierseuchenkasse Saarland

sachsen

Tierseuchenkasse Sachsen

Sachsen-Anhalt

Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Tierseuchenkasse Schleswig-Holstein

Thüringen

Tierseuchenkasse Thüringen

 

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach